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   OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 11 LA 13/03   

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https://dejure.org/2003,15614
OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 11 LA 13/03 (https://dejure.org/2003,15614)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.04.2003 - 11 LA 13/03 (https://dejure.org/2003,15614)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. April 2003 - 11 LA 13/03 (https://dejure.org/2003,15614)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf der Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle wegen Nichtausstellens von Beratungsbescheinigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 218 StGB; § 218a StGB; § 219 StGB; § 5 SchKG
    Widerruf der staatlichen Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle; Fehlen der Ausstellung von Beratungsbescheinigungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf der staatlichen Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle; Fehlen der Ausstellung von Beratungsbescheinigungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2848
  • NJW 2003, 2848 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 2004, 124 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2002 - 11 MA 3363/01

    Widerruf einer staatlichen Anerkennung als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 11 LA 13/03
    Der Senat hält an seiner bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (Beschl. v. 21.1.2002 - 11 MA 3363/01 -, Nds.VBl 2002, 100 = NJW 2002, 2336) vertretenen Ansicht fest, dass die staatliche Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zu widerrufen ist, wenn die Beratungsstelle nicht mehr bereit ist, Beratungsbescheinigungen nach §§ 7 SchKG, 219 Abs. 2 Satz 2 StGB auszustellen.

    Das Verwaltungsgericht vertritt in Übereinstimmung mit dem im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss des Senats vom 21. Januar 2002 - 11 MA 3363/01 - (Nds.VBl. 2002, 100 =NJW 2002, 2336) die Auffassung, dass der Bescheid der Beklagten vom 18. Dezember 2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. Mai 2001, mit dem die staatliche Anerkennung der katholischen Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Klägers in B. mit Wirkung vom 1. Januar 2001 widerrufen worden ist, rechtlich nicht zu beanstanden ist.

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 11 LA 13/03
    Daraus geht eindeutig hervor, dass die vorliegende Ausschussfassung, die ein Kompromiss zwischen den verschiedenen Bundestagsparteien war und später auch Gesetz geworden ist, die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (BVerfGE 88, 203) umsetzt (a.a.O., S. 19), dass die für Inhalt, Durchführung und Organisation der Beratung der Schwangeren erforderlichen Regelungen durch § 219 StGB i.V.m. den §§ 5 - 11 SchKG getroffen werden (a.a.O., S. 20) - und damit entgegen der Auffassung des Klägers eine Einheit bilden -, dass die Schwangere nach Abschluss der Beratung Anspruch auf Ausstellung einer Beratungsbescheinigung hat (a.a.O., S. 21) und dass die Beratungsstelle bei Verstoß gegen die ihr nach diesem Gesetz zufallenden Pflichten Gefahr läuft, dass die Anerkennung nach § 10 Abs. 3 SchKG widerrufen wird, weil sie die Voraussetzungen des § 9 SchKG nicht mehr erfüllt (a.a.O., S. 21).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 11 LA 13/03
    Solche sind dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000, NJW 2000, 1163 = DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 46.78

    Kürzungsregelung - Ortszuschlagsberechtigungen - Schließung einer Gesetzeslücke

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 11 LA 13/03
    Um festzustellen, ob der Gesetzgeber bewusst - wie der Kläger meint - davon abgesehen hat, den betreffenden Fall zu regeln oder ob das versehentlich unterblieben ist und das Gesetz insoweit eine Lücke aufweist, kommt es gerade auf die Entstehungsgeschichte, den Sinnzusammenhang und die allgemeine Zielsetzung des Gesetzes an (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 26.10.1995, BVerwGE 99, 362, 365 ff. und Urt. v. 13.12.1978, BVerwGE 57, 183, 185 f.; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Aufl. 1991, S. 370 ff.).
  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 11.94

    Gesundheitswesen: Berücksichtigung von Instandhaltungskosten bei der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 11 LA 13/03
    Um festzustellen, ob der Gesetzgeber bewusst - wie der Kläger meint - davon abgesehen hat, den betreffenden Fall zu regeln oder ob das versehentlich unterblieben ist und das Gesetz insoweit eine Lücke aufweist, kommt es gerade auf die Entstehungsgeschichte, den Sinnzusammenhang und die allgemeine Zielsetzung des Gesetzes an (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 26.10.1995, BVerwGE 99, 362, 365 ff. und Urt. v. 13.12.1978, BVerwGE 57, 183, 185 f.; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Aufl. 1991, S. 370 ff.).
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